ERST BEIM ZUSTÄNDIGEN HAUPTZOLLAMT ANMELDEN DANN DARF GEBRAUT WERDEN!
Bei mir ist es zB. das Hauptzollamt Landshut
Bierherstellungsanzeige stand 08.03.2001
Nach dem Biersteuergesetz ist die Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer in deren Haushalten ohne förmliche Erlaubnis gestattet. Vorraussetzung ist, das das Bier ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, und die Herstellung sowie der Ort der Herstellung vorab dem zuständigen Hauptzollamt angezeigt wird.
eine menge bis zu 2hl (200l) im Kalenderjahr ist von der Biersteuer befreit.
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